Grassisblog

Wer Schmetterlinge lachen hört, der kann auch Wolken riechen.

Dienstag, 4. April 2006

Ebay Express

Das Online-Auktionshaus eBay will nach einem Bericht der "Wirtschaftswoche" einen zweiten Marktplatz einrichten, auf dem gewerbliche Händler fabrikneue Ware zum Festpreis anbieten können.

Das Projekt solle "eBay Express" heißen und wie ein virtuelles Kaufhaus organisiert sein, schreibt das Blatt in seiner heutigen Ausgabe. Schon in den kommenden Wochen solle das Angebot in den USA zugänglich sein. Deutschland solle als zweiter Markt im Herbst nachziehen.








In dieser Woche beginnt eBay-Deutschlandchef Stefan Groß-Selbeck nach den Angaben mit der Akquisition von Händlern, die ihre Produkte über eBay Express anbieten wollen. Das Unternehmen akzeptiere nur Händler, die ein eingetragenes Gewerbe nachweisen können und ihre Bonität überprüfen lassen. Anders als bei herkömmlichen Online-Auktionen von privat zu privat garantiere eBay auf seinem Express-Marktplatz, dass alle Käufer ihr Geld zurückbekommen, falls der Kauf platzt oder Probleme auftreten.

Wie ich finde eine schon längst überfällige Neuerung, da so endlich die gewerblichen Händler auf einer Plattform präsentiert werden und es somit in den rechtlichen Fragen wie Rückgaberecht etc. kein Durcheinander mehr gibt da bei eBay Express ja dann nur gewerbliche Händler anbieten dürfen.

Nachtrag Ebay EU -Recht: Um es einmal direkt vorweg zu nehmen, Europäisches Recht gibt es natürlich wirklich, allerdings hat es selten unmittelbare Auswirkungen auf denjenigen der in Europa lebt. Bei Ebay.de scheint es aber anders, das Eu-Recht ist allgegenwärtig. Hintergrund dieses "Eu-Rechts" ist das seit dem 1.1.2002 geänderte Schuldrecht im BGB (in diesem zusammenhang § 434 ff BGB Sachmangel) Grund für die diese Änderung war zumindest teilweise die Umsetzung einer Eu-Richtlinie.

Gewährleistung oder Garantie Gewährleistung, korrekterweise als Sachmängelhaftung bezeichnet, ist vereinfacht gesagt die Pflicht eines Verkäufers, für die Korrektheit seiner Verkäufe zu sorgen, d.h. für auftretende Mängel an einer Sache (die bereits bei der Übergabe an den Kunden existierten) innerhalb einer bestimmten Zeit nach dem Verkauf zu haften. Das ist eine gesetzliche Pflicht, die demnach für jeden gilt. Für einen Käufer bzw. Kunden ergibt sich so der Eindruck, der Verkäufer würde für die reibungslose Funktion oder Beschaffenheit seines Produktes garantieren. Mit "Garantie" hat das aber nichts zu tun - Garantie ist immer ein freiwilliges zusätzliches Versprechen eines Verkäufers, über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus für eine reibungslose Funktion oder bestimmte Produktbeschaffenheit zu sorgen ("Garantie" muss man daher auch nicht ausschließen, wenn man sie erst gar nicht anbietet). An ein Garantieversprechen muss sich der Verkaufende dann natürlich auch halten, wenn er es einmal gegeben hat. Die Gewährleistung hingegen greift nur dann, wenn Probleme auftauchen, z.B. wenn eine verkaufte Sache nicht der ursprünglichen Beschreibung oder dem "Normalzustand" entspricht, etwa der verkaufte Artikel nicht so verwendet werden kann, wie der Käufer es z.B. nach dem Beschreibungstext erwarten konnte.